Zurück zur ÜbersichtRegulierung

EU MDR 2017/745

Sprach- und Übersetzungsanforderungen der Medizinprodukteverordnung

Überblick über die EU MDR 2017/745 und ihre Sprachanforderungen

Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte – besser bekannt als EU MDR – ist seit dem 26. Mai 2021 vollständig anwendbar und hat die bisherigen Richtlinien 93/42/EWG (MDD) und 90/385/EWG (AIMDD) abgelöst. Eine der zentralen Anforderungen der MDR betrifft die Bereitstellung von Informationen in der Sprache des Anwenders, insbesondere bei Gebrauchsanweisungen (Instructions for Use, IFU).

Warum die Sprachanforderungen verschärft wurden

Unter der MDD waren die Sprachanforderungen weniger explizit formuliert. Die MDR hat diese Lücke geschlossen, indem sie in Artikel 10(11) klarstellt, dass die in Anhang I Kapitel III genannten Informationen in der von den Mitgliedstaaten festgelegten Amtssprache bereitzustellen sind. Diese Verschärfung reflektiert die Erkenntnis, dass Verständlichkeit ein Kernaspekt der Produktsicherheit ist.

Scope der Übersetzungspflicht

Die Übersetzungspflicht umfasst nicht nur die Gebrauchsanweisung im engeren Sinne, sondern sämtliche dem Produkt beigefügten Informationen: Etiketten, Beipackzettel, Warnhinweise, Kennzeichnungen auf der Verpackung und gegebenenfalls Implantationsausweise. Hersteller, die ihre Produkte in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreiben, müssen daher ein umfassendes Übersetzungsmanagement etablieren.

Anforderungen an die Übersetzungsqualität

Die MDR verlangt nicht nur das Vorhandensein einer Übersetzung, sondern implizit auch deren Qualität. Die Information muss „klar verständlich" sein – ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der Praxis bedeutet, dass die Übersetzung fachlich korrekt, terminologisch konsistent und für die Zielgruppe (Fachpersonal oder Laien) angemessen formuliert sein muss.

Benannte Stellen prüfen im Rahmen der Konformitätsbewertung stichprobenartig Übersetzungen und können Nachbesserungen verlangen. Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten haben ebenfalls die Befugnis, die Sprachkonformität zu überprüfen.

Besondere Herausforderungen bei der IFU-Übersetzung

Die Übersetzung medizintechnischer Gebrauchsanweisungen unterscheidet sich grundlegend von allgemeiner technischer Übersetzung. Hersteller stehen vor spezifischen Herausforderungen:

- **Terminologische Konsistenz**: Medizinische Fachbegriffe müssen einheitlich und konform mit den in der Zielsprache geltenden Normen verwendet werden. - **Regulatorische Konformität**: Bestimmte Formulierungen unterliegen rechtlichen Vorgaben, etwa Warnhinweise und Kontraindikationen. - **Versionskontrolle**: Bei Produktänderungen müssen alle Sprachversionen synchron aktualisiert werden. - **Layoutanpassungen**: Manche Sprachen benötigen deutlich mehr Platz (z. B. Finnisch oder Ungarisch), was Auswirkungen auf das Dokumentenlayout hat.

Übergangsfristen und aktuelle Durchsetzung

Die MDR sieht in Artikel 120 Übergangsbestimmungen vor, die es Herstellern ermöglichten, unter bestimmten Bedingungen weiterhin Produkte unter der MDD in Verkehr zu bringen. Diese Übergangsfristen sind für die meisten Produktkategorien inzwischen abgelaufen. Die vollständige Durchsetzung der Sprachanforderungen obliegt den nationalen Marktüberwachungsbehörden, die zunehmend stichprobenartige Kontrollen durchführen. Insbesondere die Koordinierungsgruppe für Medizinprodukte (MDCG) hat in ihren Leitlinien betont, dass Sprachanforderungen keine Formalität, sondern eine sicherheitsrelevante Anforderung darstellen.

Die Rolle von Übersetzungsmanagement-Software

Angesichts dieser Komplexität setzen immer mehr Hersteller auf spezialisierte Translation-Management-Systeme. Solche Werkzeuge helfen, Terminologiedatenbanken zu pflegen, Translation Memorys zu nutzen, Freigabeprozesse zu dokumentieren und die Nachverfolgbarkeit aller Änderungen sicherzustellen. Besonders bei Produktfamilien mit zahlreichen Varianten und Zubehörteilen kann der Übersetzungsaufwand schnell Hunderte von Dokumenten in Dutzenden von Sprachen umfassen. Ohne ein systematisches Tool ist es nahezu unmöglich, die Konsistenz und Aktualität aller Sprachversionen zu gewährleisten.

ManualWorks wurde speziell für die Anforderungen der Medizinprodukteindustrie entwickelt und vereint diese Funktionen in einer regulatorisch konformen Plattform. Durch automatisierte Workflows, integrierte Terminologieprüfung und vollständige Audit-Trails unterstützt ManualWorks Hersteller dabei, die MDR-Sprachanforderungen effizient und nachweisbar zu erfüllen.

Zusammenfassung

Die EU MDR 2017/745 hat die Sprachanforderungen für Medizinprodukte deutlich verschärft. Hersteller müssen die Gebrauchsanweisungen und alle beigefügten Informationen in den Amtssprachen der jeweiligen Zielmärkte bereitstellen. Die Qualität der Übersetzung ist nicht optional – sie ist ein regulatorisches Muss und ein wesentlicher Faktor für die Produktsicherheit. Eine frühzeitige Investition in professionelle Übersetzungsprozesse und geeignete Softwarewerkzeuge zahlt sich langfristig aus – sowohl in Bezug auf die Compliance als auch auf die Markteinführungszeit.

Häufig gestellte Fragen

In welche Sprachen muss ich meine Gebrauchsanweisung nach der EU MDR übersetzen?+

Die EU MDR verlangt, dass die Gebrauchsanweisung in der bzw. den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats bereitgestellt wird, in dem das Produkt dem Anwender zur Verfügung gestellt wird. Dies bedeutet bis zu 24 Amtssprachen der EU. Einige Mitgliedstaaten haben mehrere Amtssprachen (z. B. Belgien: Niederländisch, Französisch, Deutsch). Hersteller müssen die nationalen Regelungen der einzelnen Zielmärkte prüfen.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaften oder fehlenden Übersetzungen?+

Fehlende oder mangelhafte Übersetzungen können dazu führen, dass eine Benannte Stelle das Konformitätsbewertungsverfahren nicht abschließt oder Marktüberwachungsbehörden Korrekturmaßnahmen verlangen. Im schlimmsten Fall kann das Produkt vom Markt genommen werden. Darüber hinaus stellen fehlerhafte Übersetzungen ein Sicherheitsrisiko dar, da Anwender das Produkt möglicherweise nicht korrekt verwenden, was zu Vigilanz-Meldungen und Rückrufen führen kann.

Dürfen Symbole nach ISO 15223-1 Textübersetzungen ersetzen?+

Ja, harmonisierte Symbole gemäß EN ISO 15223-1 können bestimmte textliche Angaben auf dem Etikett ersetzen, sofern die Norm dies ausdrücklich erlaubt. Allerdings gilt dies nur für die Kennzeichnung – die Gebrauchsanweisung selbst muss vollständig in der Landessprache vorliegen. Symbole können die Übersetzung ergänzen und die Verständlichkeit verbessern, ersetzen aber nie die gesamte textliche Dokumentation.

Bereit für bessere IFU-Übersetzungen?

Testen Sie manualworks kostenlos — keine Kreditkarte erforderlich.