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EU IVDR 2017/746

Sprach- und Übersetzungsanforderungen für In-vitro-Diagnostika

Überblick über die EU IVDR 2017/746 und ihre Sprachanforderungen

Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika – die IVDR – ist seit dem 26. Mai 2022 vollständig anwendbar und löst die bisherige Richtlinie 98/79/EG (IVDD) ab. Für Hersteller von In-vitro-Diagnostika bringt die IVDR grundlegende Veränderungen mit sich, auch in Bezug auf die Anforderungen an Sprache und Übersetzung.

Struktur der Sprachanforderungen

Die IVDR folgt in ihren Sprachanforderungen dem gleichen Grundprinzip wie die MDR: Alle dem Produkt beizugebenden Informationen gemäß Anhang I Kapitel III müssen in der Amtssprache des jeweiligen Ziellandes bereitgestellt werden. Der Hersteller trägt die Hauptverantwortung, doch auch Importeure und Händler müssen die Einhaltung der Sprachpflichten überprüfen.

Besonderheiten der IVD-Dokumentation

Im Vergleich zu anderen Medizinprodukten weisen IVD-Gebrauchsanweisungen einige Besonderheiten auf, die für die Übersetzung relevant sind:

- **Leistungsdaten**: Angaben zu diagnostischer Sensitivität und Spezifität, analytischer Empfindlichkeit, Messbereich, Linearität und Wiederholpräzision müssen exakt und fachterminologisch korrekt übersetzt werden. - **Probenhandhabung**: Anweisungen zur Probenentnahme, Lagerung und Aufbereitung erfordern absolute Präzision in der Übersetzung, da Fehler zu falschen Testergebnissen führen können. - **Kalibration und Qualitätskontrolle**: Angaben zu Kalibrationsverfahren und internen Qualitätskontrollen müssen laborübliche Fachterminologie in der Zielsprache verwenden. - **Interpretation der Ergebnisse**: Die Beschreibung der Ergebnisinterpretation, insbesondere bei qualitativen Tests, muss sprachlich eindeutig sein.

Produkte zur Eigenanwendung – verschärfte Anforderungen

Besonders anspruchsvoll sind die Übersetzungsanforderungen für IVD-Produkte zur Eigenanwendung (z. B. Schwangerschaftstests, Blutzuckermessgeräte, Selbsttests auf Infektionskrankheiten). Die IVDR verlangt explizit, dass die Gebrauchsanweisung für Laien verständlich formuliert wird. Dies stellt Übersetzer vor die Aufgabe, komplexe diagnostische Konzepte in allgemeinverständliche Sprache zu übertragen, ohne dabei an fachlicher Genauigkeit zu verlieren.

Klassifizierung und Übersetzungsaufwand

Die IVDR führt ein neues, risikobasiertes Klassifizierungssystem ein (Klassen A bis D). Produkte der höheren Klassen (C und D) unterliegen einer intensiveren Bewertung durch Benannte Stellen. In der Praxis bedeutet dies, dass auch die sprachlichen Aspekte der Dokumentation genauer geprüft werden. Hersteller von Hochrisiko-IVDs sollten daher besonders auf die Qualität und Konsistenz ihrer Übersetzungen achten.

Übergangsbestimmungen und Zeitdruck

Die IVDR sieht in Artikel 110 Übergangsbestimmungen vor, die durch die Verordnung (EU) 2022/112 verlängert wurden. Dennoch stehen viele IVD-Hersteller unter erheblichem Zeitdruck, ihre Dokumentation an die neuen Anforderungen anzupassen. Das neue Klassifizierungssystem hat dazu geführt, dass zahlreiche Produkte, die zuvor keine Beteiligung einer Benannten Stelle erforderten, nun einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle unterliegen. Diese prüft auch die sprachliche Konformität der Gebrauchsanweisungen.

Terminologische Herausforderungen in der Labordiagnostik

Ein besonderer Aspekt der IVD-Übersetzung betrifft die Laborterminologie. Begriffe wie „Sensitivität", „Spezifität" oder „positiver prädiktiver Wert" haben in verschiedenen Sprachen fest definierte Entsprechungen, die exakt verwendet werden müssen. Darüber hinaus können klinisch-chemische Bezeichnungen für Analyten von Land zu Land variieren. Ein systematisches Terminologiemanagement ist daher für IVD-Hersteller besonders wichtig.

Translation-Management für IVD-Hersteller

Der Übersetzungsbedarf für IVD-Gebrauchsanweisungen ist oft erheblich: Viele Hersteller vertreiben Produktfamilien mit Dutzenden von Reagenzien, die jeweils eigene Gebrauchsanweisungen in zahlreichen Sprachen erfordern. Ein effizientes Translation-Management-System ist daher unerlässlich. ManualWorks bietet IVD-Herstellern eine Plattform, die speziell auf die Bedürfnisse der Diagnostikbranche zugeschnitten ist – mit Terminologiedatenbanken, Translation Memory und vollständiger Rückverfolgbarkeit. Durch die zentrale Verwaltung aller Sprachversionen wird sichergestellt, dass bei Änderungen an einem Reagenz alle zugehörigen Gebrauchsanweisungen zeitnah und konsistent aktualisiert werden.

Zusammenfassung

Die IVDR 2017/746 stellt klare und verbindliche Sprachanforderungen an IVD-Hersteller. Die korrekte Übersetzung von Gebrauchsanweisungen erfordert spezialisiertes Fachwissen und ein systematisches Übersetzungsmanagement. Insbesondere für Produkte zur Eigenanwendung gelten erhöhte Anforderungen an die Verständlichkeit, die sich unmittelbar auf den Übersetzungsprozess auswirken. Ein frühzeitiger Aufbau robuster Übersetzungsprozesse ist nicht nur regulatorisch notwendig, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen IVD-Markt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterschiede bestehen zwischen den Sprachanforderungen der IVDR und der MDR?+

Die grundsätzliche Sprachpflicht ist identisch: Beide Verordnungen verlangen die Bereitstellung in der Amtssprache des Mitgliedstaats. Die IVDR stellt jedoch zusätzliche inhaltliche Anforderungen an IVD-Gebrauchsanweisungen, etwa zu Leistungsmerkmalen, Referenzbereichen und Probenhandhabung. Zudem gelten für Produkte zur Eigenanwendung verschärfte Verständlichkeitsanforderungen, die direkten Einfluss auf die Übersetzungsqualität haben.

Welche besonderen Herausforderungen gibt es bei der Übersetzung von IVD-Gebrauchsanweisungen?+

IVD-Gebrauchsanweisungen enthalten hochspezialisierte Inhalte: Testprinzipien, Leistungsdaten, Probenentnahme- und Aufbereitungsanweisungen, Kalibrations- und Qualitätskontrollinformationen. Die korrekte Übersetzung erfordert Übersetzer mit fundiertem Fachwissen in Labordiagnostik und klinischer Chemie. Darüber hinaus müssen quantitative Angaben und Einheiten korrekt übertragen werden, und lokale Normen für Referenzbereiche können sich zwischen Ländern unterscheiden.

Gilt die IVDR-Übersetzungspflicht auch für professionelle Laborgeräte?+

Ja, die Übersetzungspflicht gilt unabhängig davon, ob das IVD-Produkt für die professionelle Anwendung im Labor oder für die Eigenanwendung bestimmt ist. Auch bei Produkten, die ausschließlich von geschultem Laborpersonal bedient werden, müssen die Gebrauchsanweisung und die Etikettierung in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats vorliegen.

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