Anatomie eines Implantatsausweises
MDR Artikel 18 – Patienteninformation für implantierbare Medizinprodukte
Häufig gestellte Fragen
Ist der Implantatsausweis in alle EU-Amtssprachen zu übersetzen?+
Ja. Gemäß MDR Artikel 18 Absatz 1 muss der Implantatsausweis dem Patienten in der Sprache des Mitgliedstaats bereitgestellt werden, in dem das Implantat eingesetzt wird. Da Patienten mit Implantaten innerhalb der EU reisen und medizinische Notversorgung in anderen Ländern benötigen können, empfehlen viele Benannte Stellen zusätzlich eine englische Version. manualworks unterstützt die gleichzeitige Erstellung in allen erforderlichen Sprachen.
Welche Informationen müssen laut MDR auf einem Implantatsausweis stehen?+
MDR Anhang III listet die Mindestanforderungen: Patientenidentifikation, Produktname und -modell, UDI, Losnummer oder Seriennummer, Herstellername und -adresse, erwartete Lebensdauer des Implantats, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen sowie ggf. Informationen zu MRT-Kompatibilität. manualworks stellt sicher, dass alle Pflichtangaben in jeder Sprachversion vollständig und konform enthalten sind.
Wie unterscheidet sich der Implantatsausweis von der Gebrauchsanweisung?+
Die Gebrauchsanweisung (IFU) richtet sich primär an medizinisches Fachpersonal und enthält detaillierte technische Informationen zu Anwendung, Implantation und klinischem Betrieb. Der Implantatsausweis gemäß Artikel 18 MDR ist hingegen ein Dokument für den Patienten selbst – er muss in allgemeinverständlicher Sprache verfasst sein und enthält die wesentlichen Informationen, die der Patient über sein Implantat kennen muss, einschließlich Notfallinformationen. manualworks verwaltet beide Dokumenttypen in einem integrierten Workflow mit geteilter Terminologie.